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I
Neuerungen 2023
Liebe Mandantin, lieber Mandant,
mit diesem Info-Schreiben möchte wir Sie über wesentliche, vollzogene oder geplante Änderungen im Steuer- und Wirtschaftsrecht zum Jahreswechsel 2022/2023 informieren und Ihnen Anlass bieten, auch bestehende Sachverhalte zu überprüfen.
Die ausführlichen Mandanteninformationen erhalten Sie bei uns in der Kanzlei.
Sie haben noch Fragen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, wir beraten Sie gerne.
Inhalt
1. |
Die voraussichtlichen Sozialversicherungswerte 2023 für das Versicherungs- und Beitragsrecht im Überblick |
2. |
Sachbezugswerte 2023 |
3. |
Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) |
Kapitalanlage und Versicherung |
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1. |
Altersvorsorgeaufwendungen |
2. |
Investmentfonds: Feststellungsfrist für Alt-Anteile im Betriebsvermögen endet am 31.12.2022 |
3. |
Sparerpauschbetrag soll ab 2023 steigen |
4. |
Verfahren zur Riester-Rente vereinfacht |
5. |
Verluste bei Kapitaleinkünften |
Land- und Forstwirtschaft |
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1. |
Änderung des Durchschnittssatzes für Pauschallandwirte |
Lohn und Gehalt |
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1. |
Arbeitslohngrenzen bei Veranlagung |
2. |
Grundrentenzuschlag |
3. |
Midijobs: Obergrenze wird nochmals angehoben |
4. |
Pauschalversteuerungsoption für kurzfristige Beschäftigung |
5. |
Erhöhung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende |
Private Immobilienbesitzer |
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1. |
Beratungsbefugnis von Lohnsteuerhilfevereinen erweitert |
2. |
Gebäude-AfA |
3. |
Sonderabschreibung für die Herstellung neuer Mietwohnungen |
4. |
Wie kleinere Photovoltaikanlagen ab 2023 steuerlich entlastet werden |
Sonstige Steuern |
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1. |
Bewertung bebauter Grundstücke wird angepasst |
2. |
Fristverlängerung für die Grundsteuer-Feststellungserklärung |
3. |
Besteuerung der Gas-/Wärmepreisbremse |
Steuerrecht Arbeitnehmer |
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1. |
Homeoffice-Pauschale: dauerhaft entfristet und erhöht |
2. |
Neue Einkommensteuertarife 2023 und 2024 |
3. |
Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags |
Steuerrecht Privatvermögen |
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1. |
Anhebung des Unterhalthöchstbetrags |
2. |
Energiepreispauschale auch für Rentner |
3. |
Erhöhung des Kindergeldes und des Kinderfreibetrags |
4. |
Häusliches Arbeitszimmer: Pauschbetrag und neue Voraussetzungen |
5. |
Höherer Ausbildungsfreibetrag ab 2023 |
Steuerrecht Unternehmer |
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1. |
Änderung von Verbrauchsteuergesetzen |
2. |
Beschleunigung von Außenprüfungen und neue bzw. erweiterte Mitwirkungspflichten |
3. |
Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Gastronomie auch im Jahr 2023 |
4. |
Meldepflicht und automatischer Austausch von Informationen meldender Plattformbetreiber (DAC 7) |
5. |
Verbesserung des automatischen Informationsaustauschs |
6. |
EU-Energiekrisenbeitrag (Übergewinnsteuer) |
7. |
Zahlungsverjährung, Steuergeheimnis und andere wichtige Änderungen der Abgabenordnung |
8. |
Zusammenfassende Meldung, Vorsteuer-Vergütungsverfahren und andere wichtige Änderungen bei der Umsatzsteuer |
Sozialversicherungswerte 2023 für das Versicherungs- und Beitragsrecht
Die im Versicherungsrecht wichtige allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze soll ab 1.1.2023 66.600 EUR betragen. Alle weiteren Sozialversicherungswerte können wir Ihnen gerne mitteilen.
Sachbezugswerte 2023
Der Monatswert für Verpflegung soll ab 1.1.2023 auf 288 EUR angehoben werden. Damit sind für verbilligte oder unentgeltliche Mahlzeiten
je Kalendertag anzusetzen. Der kalendertägliche Gesamtwert für Verpflegung liegt demnach bei 9,60 EUR.
Ab 1.1.2023 beträgt der Wert für Unterkunft oder Mieten 265 EUR. Der Wert der Unterkunft kann auch mit dem ortsüblichen Mietpreis bewertet werden, wenn der Tabellenwert nach Lage des Einzelfalls unbillig wäre. Kalendertäglich beträgt der Wert ab dem 1.1.2023 8,83 EUR.
Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) wird zum 1.1.2023 Pflicht. Sie soll Unternehmen entlasten, wird aber aller Voraussicht nach zunächst mit einem hohen Aufwand verbunden sein.
Das ändert sich ab 2023
Für gesetzlich krankenversicherte Beschäftigte gilt ab dem 1.1.2023, dass sie nicht mehr selbst die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen müssen. Neu ist, dass die Arbeitgeber diese selbst bei der zuständigen Krankenkasse abrufen können. Die Beschäftigten müssen aber ihrerseits den Arbeitgeber darüber informieren, dass sie arbeitsunfähig sind und dass die entsprechende Bescheinigung über die Krankenkasse abrufbar ist.
Es empfiehlt sich, die Beschäftigten entsprechend zu informieren, da die Umstellung auf die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung noch nicht überall bekannt sein dürfte. Einer Ergänzung oder Änderung eines bestehenden Arbeitsvertrags bedarf es hierzu nicht. Der allgemeine Hinweis z.B. durch einen betriebsüblichen Aushang oder eine Anlage zur nächsten Entgeltabrechnung reicht vollkommen aus.
Altersvorsorgeaufwendungen
Altersvorsorgeaufwendungen sollen schon ab 2023 vollständig abgezogen werden können.
Sparerpauschbetrag soll ab 2023 steigen
Der Sparerpauschbetrag soll deutlich ansteigen. Um die technische Umsetzung einfach zu gestalten, sollen bereits erteilte Freistellungaufträge prozentual erhöht werden.
Verluste bei Kapitaleinkünften
Der BFH hat entschieden (Urteil v. 23.11.2021, VIII R 22/18), dass nicht ausgeglichene Verluste eines Ehegatten aus Kapitalvermögen im Rahmen einer Veranlagung der Kapitalerträge zum gesonderten Tarif i. S. d. § 32d Abs. 1 EStG mangels Rechtsgrundlage nicht ehegattenübergreifend mit positiven Kapitalerträgen des anderen Ehegatten verrechnet werden können.
Änderung des Durchschnittssatzes für Pauschallandwirte
Der Durchschnittssatz und die Vorsteuerpauschale für Landwirte wird ab 1.1.2023 auf 9,0 % angepasst. Im Jahr 2022 betrug er 9,5 %.
Arbeitslohngrenzen bei Veranlagung
Die Arbeitslohngrenze, bis zu der Arbeitnehmer von einer Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung befreit sind, orientiert sich künftig an Grundfreibetrag, Arbeitnehmer-Pauschbetrag und Sonderausgaben-Pauschbetrag.
Grundrentenzuschlag
Der Betrag der Rente, der auf Grund des Grundrentenzuschlags geleistet wird, soll steuerfrei gestellt werden. Dadurch soll der Grundrentenzuschlag steuerlich unbelastet in voller Höhe zur Verfügung stehen und ungeschmälert zur Sicherung des Lebensunterhalts beitragen. Gilt rückwirkend ab 1.1.2021.
Midijobs: Obergrenze wird angehoben
Die Midijob-Grenze wird ab 2023 erneut angehoben, und zwar auf 2.000 EUR.
Pauschalversteuerungsoption für kurzfristige Beschäftigung
Die Grenze, bis zu der eine kurzfristige Beschäftigung pauschal versteuert werden kann, wird ab 2023 auf 150 Euro angehoben.
Erhöhung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende
Für Alleinerziehende wird der sog. Entlastungsbetrag ab 2023 um 252 EUR auf 4260 EUR erhöht.
Gebäude-AfA
Der lineare AfA-Satz für neue Wohngebäude wird von 2 % auf 3 % angehoben. Die aus dem Ansatz des höheren pauschalen AfA-Satzes resultierende kürzere Abschreibungsdauer von 33 Jahren habe aber keinen Einfluss auf die Beurteilung der tatsächlichen Nutzungsdauer von Wohngebäuden. Diese werde regelmäßig auch mehr als 50 Jahre betragen. Gilt für nach dem 31.12.2022 erstellte Wohngebäude.
Sonderabschreibung für die Herstellung neuer Mietwohnungen
Die Gewährung der Sonderabschreibung wird an neue Vorgaben geknüpft.
Steuerliche Entlastung für kleinere Photovoltaikanlagen
Mit dem Jahressteuergesetz 2022 ist für kleinere Photovoltaikanlagen eine weitgehende steuerliche Entlastung vorgesehen. Diese betrifft sowohl die Einkommensteuer als auch die Umsatzsteuer.
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Einkommensteuer bei Photovoltaikanlagen rückwirkend ab 1.1.2022
Mit dem Jahressteuergesetz 2022 ergeben sich folgende Änderungen:
Bei vermögensverwaltenden Personengesellschaften (z. B. Vermietungs-GbR) führt der Betrieb von Photovoltaikanlagen, die die begünstigten Anlagengrößen nicht überschreiten, auch nicht zu einer gewerblichen Infektion der Vermietungseinkünfte.
Für alle Photovoltaikanlagen, die bereits vor dem 1.1.2022 in Betrieb genommen worden sind, gelten die bisherigen Besteuerungsgrundsätze noch für alle Jahre bis einschließlich 2021 weiter. Ab dem 1.1.2022 fallen diese Anlagen dann aus der Einkommensteuer, sprich sie werden steuerfrei gestellt.
Umsatzsteuer bei Photovoltaikanlagen ab 2023
Für alle Photovoltaikanlagen, die bereits vor dem 1.1.2023 in Betrieb genommen worden sind, gelten die bisherigen Regelungen und Wahlrechte zur Umsatzsteuer weiter. Wer in 2022 z. B. zur Regelbesteuerung optiert hat, für den bleibt dies auch ab 2023 maßgebend. Allerdings wird im Regelfall eine möglichst frühe Rückkehr zum Status eines Kleinunternehmers zu empfehlen sein. Dies ist ohne steuerliche Nachteile frühestens nach Ablauf des Berichtigungszeitraums (5 Jahre) möglich.
Sonstige Steuern
Bewertung bebauter Grundstücke wird angepasst
Das Jahressteuergesetz 2022 sieht ab 2023 auch Änderungen im Bewertungsgesetz vor.
Das ändert sich
Im Bewertungsgesetz werden insbesondere das Ertrags- und Sachwertverfahren zur Bewertung bebauter Grundstücke sowie die Verfahren zur Bewertung in Erbbaurechtsfällen und Fällen mit Gebäuden auf fremdem Grund und Boden an die geänderte Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV v. 14.7.2021) angepasst.
Fristverlängerung für die Grundsteuer-Feststellungserklärung
Die Abgabefrist für die Grundsteuer-Feststellungserklärung ist bundesweit einmalig von Ende Oktober bis Ende Januar 2023 verlängert werden. Das haben die Finanzminister der Länder am 13.10.2022 entschieden.
Besteuerung der Gas-/Wärmepreisbremse
Alle im Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) benannten Entlastungen unterliegen der Besteuerung. Bei Steuerpflichtigen, die den Solidaritätszuschlag zahlen müssen, erhöht sich das zu versteuernde Einkommen um die Entlastungen durch die Gaspreisbremse.
Steuerrecht Arbeitnehmer
Homeoffice-Pauschale: dauerhaft entfristet und erhöht
Die ursprünglich befristet eingeführte Homeoffice-Pauschale gilt nun unbefristet. Außerdem wird sie erhöht.
Das ändert sich ab 1.1.2023
Die sog. Homeoffice-Pauschale i. H. v. 5 EUR pro Tag soll dauerhaft entfristet und auf 6 EUR pro Tag angehhoben werden. Der maximale Abzugsbetrag von bisher 600 EUR wird auf 1.260EUR pro Jahr angehoben. Der Höchstbetrag wird erreicht, wenn die Steuerpflichtigen die betriebliche oder berufliche Tätigkeit an 210 Tagen im Jahr am häuslichen Arbeitsplatz ausüben.
Die Homeoffice-Pauschale wird in die Werbungskostenpauschale eingerechnet und nicht zusätzlich gewährt. Nicht von der Homeoffice-Pauschale abgegolten sind Aufwendungen für Arbeitsmittel
Neue Einkommensteuertarife 2023 und 2024
Das Inflationsausgleichsgesetz sieht u. a. die Absenkung des Einkommensteuertarifs für die Jahre 2023 und 2024 vor.
Zum 1.1.2023 wird der Grundfreibetrag auf 10.908 EUR angehoben. Für 2024 wird eine weitere Anhebung auf 11.604 EUR vorgeschlagen.
Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags
Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag bzw. Werbungskostenabzug bei nichtselbstständiger Arbeit wird von bisher 1.200 EUR auf 1.230 EUR erhöht. Der erhöhte Betrag gilt ab 2023.
Steuerrecht Privatvermögen
Anhebung des Unterhaltshöchstbetrags
Energiepreispauschale auch für Rentner
Auch Rentnerinnen und Rentner erhalten eine Energiepreispauschale. Sie beträgt 300 EUR brutto
Erhöhung des Kindergeldes und des Kinderfreibetrags
Der Kinderfreibetrag (§ 32 Abs. 6 EStG) wird für jeden Elternteil
Häusliches Arbeitszimmer: Pauschbetrag und neue Voraussetzungen
Umfangreiche Änderungen sind beim häuslichen Arbeitszimmer vorgesehen
Um das Besteuerungsverfahren zu vereinfachen, wird der bisher bestehende Höchstbetrag von 1.250 EUR (kein anderer Arbeitsplatz steht zur Verfügung) in einen Pauschbetrag umgewandelt. Werden verschiedene Tätigkeiten ausgeübt und sind die Voraussetzungen für den Abzug der Jahrespauschale jeweils erfüllt, soll die Jahrespauschale auf die verschiedenen Tätigkeiten aufzuteilen sein. Die Jahrespauschale ist hier raumbezogen anzuwenden und soll daher auf mehrere Nutzer aufzuteilen sein.
Bildet das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit können – wie bisher – die Aufwendungen in voller Höhe als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden. Anstelle des Abzugs der tatsächlichen Aufwendungen ist nun auch ein pauschaler Abzug in Höhe von 1.260 EUR (Jahrespauschale) möglich. Diese Jahrespauschale ist monats- und personenbezogen zu berücksichtigen.
Höherer Ausbildungsfreibetrag ab 2023
Der Ausbildungsfreibetrag soll von 924 EUR auf 1.200 EUR angehoben werden.
Steuerrecht Unternehmer
Änderung von Verbrauchsteuergesetzen – Besteuerung von Tabak, Alkohol und alkoholischen Getränken
Aufgrund von EU-Vorgaben wurden verschiedene Verbrauchsteuergesetze geändert.
Außenprüfungen sollen künftig früher begonnen und abgeschlossen werden. Im Vordergrund soll dabei die Kooperation zwischen Finanzverwaltung und Unternehmen stehen. Während von den Steuerpflichtigen insbesondere erweiterte Mitwirkungspflichten gefordert werden, sollen die Außenprüfer Prüfungsschwerpunkte benennen sowie Zwischengespräche führen.
Ablaufhemmung
Mit der Begrenzung der Ablaufhemmung soll die Durchführung und der Abschluss von Außenprüfungen wesentlich beschleunigt werden.
Die neuen Regeln zur Begrenzung der Ablaufhemmung gelten erstmals für Steuern und Steuervergütungen, die nach dem 31.12.2024 entstehen.
Meldepflicht und automatischer Austausch von Informationen meldender Plattformbetreiber (DAC 7)
In Umsetzung der als "DAC 7" bezeichneten Richtlinie der EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung wird eine Pflicht für Betreiber digitaler Plattformen eingeführt, den Finanzbehörden Informationen über Einkünfte zu melden, die von Anbietern auf diesen Plattformen erzielt wurden.
Die Meldeverpflichtung wird um einen automatischen Austausch von Informationen zu Anbietern ergänzt, die in anderen Mitgliedstaaten der EU steuerlich ansässig sind. Auf diese Weise sollen die wirtschaftlichen Aktivitäten der Anbieter auf digitalen Plattformen für die Steuerbehörden transparent werden.
Die neuen Regelungen sollen am 1.1.2023 in Kraft treten.
Verbesserung des automatischen Informationsaustauschs
Der automatische Informationsaustausch soll durch Änderungen im EU-Amtshilfegesetz verbessert werden.
EU-Energiekrisenbeitrag (Übergewinnsteuer)
Für bestimmte Unternehmen, die im Erdöl-, Erdgas-, Kohle- und Raffineriebereich tätig sind, wird eine Übergewinnsteuer eingeführt.
Zahlungsverjährung, Steuergeheimnis und andere wichtige Änderungen der Abgabenordnung
Das Jahressteuergesetz 2022 enthält einige wichtige Änderungen der Abgabenordnung, so u. a. beim Steuergeheimnis, bei der öffentlichen Zustellung und bei der Zahlungsverjährung.
Steuergeheimnis (§ 31a Abs. 1 Satz 2 AO)
Zusammenfassende Meldung, Vorsteuer-Vergütungsverfahren und andere wichtige Änderungen bei der Umsatzsteuer
Das Jahressteuergesetz 2022 enthält einige wichtige Änderungen im Umsatzsteuergesetz, so u. a. bei der zusammenfassenden Meldung, Steuervergütung bei Hilfsleistungen, Fahrzeugeinzelbesteuerung und beim Vorsteuer-Vergütungsverfahren.
Zusammenfassende Meldung (§ 4 Nr. 1 Buchst. b Satz 2 UStG)