Steuerberatung

 

 

Unter Berücksichtigung der Gestaltungsspielräume des Steuerrechts und Handelsrechts erstelle  ich für meine Mandanten Jahresabschlüsse und Gewinnermittlungen sämtlicher Größenklassen und Rechtsformen. Die Optimierung der steuerlichen Gesamtbelastung steht bei der Fertigung sämtlicher Steuererklärungen im Vordergrund. Um die Abschlussunterlagen auch für Dritte (wie z.B. Hausbank) anschaulich zu gestalten, ist ein ausführlicher Erläuterungsteil – sofern gewünscht – ebenso Bestandteil der Bilanz. Die Prüfung der Steuerbescheide ist unerlässlich, um bei Abweichungen sofort die Korrespondenz mit dem Finanzamt aufnehmen zu können.

 

Ich biete Ihnen das gesamte Portfolio einer zeitgemäßen Steuerberatung an:

  • Erstellen von Steuererklärungen aller Rechtsformen
  • Erstellung der Buchhaltung inklusiv der dazugehörigen Auswertungen (Ust-Voranmeldungen, betriebswirtschaftliche Auswertung)
  • Erstellung von Jahresabschlüssen aufgrund der von Ihnen oder mir erstellten Buchhaltung
  • Erstellung von Steuererklärungen für Privatpersonen und Unternehmen einschließlich der Bearbeitung von Rückfragen und Prüfen der Steuerbescheide
  • Stellen von Anträgen und Rechtsbehelfsverfahren
  • Betreuung bei Betriebsprüfungen
  • Erledigung des Schriftverkehrs mit den Finanzbehörden
  • Individuelle Steuerplanung und Beratung
  • Betreuung bei Betriebs- und Sonderprüfungen
  • Beratung bei Unternehmensplanung und Rechtsformwahl
  • Vertretung gegenüber Finanzbehörden und -gerichten
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© Dipl. Finanzwirt (FH)