Unter Berücksichtigung der Gestaltungsspielräume des Steuerrechts und Handelsrechts erstelle ich für meine Mandanten Jahresabschlüsse und Gewinnermittlungen
sämtlicher Größenklassen und Rechtsformen. Die Optimierung der steuerlichen Gesamtbelastung steht bei der Fertigung sämtlicher Steuererklärungen im Vordergrund. Um die Abschlussunterlagen auch für
Dritte (wie z.B. Hausbank) anschaulich zu gestalten, ist ein ausführlicher Erläuterungsteil – sofern gewünscht – ebenso Bestandteil der Bilanz. Die Prüfung der Steuerbescheide ist unerlässlich, um
bei Abweichungen sofort die Korrespondenz mit dem Finanzamt aufnehmen zu können.
Ich biete Ihnen das gesamte Portfolio einer zeitgemäßen Steuerberatung an:
- Erstellen von Steuererklärungen aller
Rechtsformen
- Erstellung der Buchhaltung inklusiv der dazugehörigen
Auswertungen (Ust-Voranmeldungen, betriebswirtschaftliche Auswertung)
- Erstellung von Jahresabschlüssen aufgrund der von Ihnen
oder mir erstellten Buchhaltung
- Erstellung von Steuererklärungen für Privatpersonen und
Unternehmen einschließlich der Bearbeitung von Rückfragen und Prüfen der Steuerbescheide
- Stellen von Anträgen und
Rechtsbehelfsverfahren
- Betreuung bei Betriebsprüfungen
- Erledigung des Schriftverkehrs mit den
Finanzbehörden
- Individuelle Steuerplanung und
Beratung
- Betreuung bei Betriebs- und
Sonderprüfungen
- Beratung bei Unternehmensplanung und
Rechtsformwahl
- Vertretung gegenüber Finanzbehörden und
-gerichten